Wichtige Regeln

Das bei dem Antrag auf den Dokumenten festgehaltene Rückreisedatum ist strickt einzuhalten

  • Die Aufenthaltsdauer des Personals bis 9 Monaten ist problemlos möglich, so kann der Mitarbeiter nach Rückreise in die Türkei mit einer Wartefrist von 3 Monaten erneut nach Deutschland einreisen
  • Reist der Mitarbeiter aber nach 9 Monaten + nur einen Tag später ab, kann dieser nach der Rückreise in die Türkei für mind. 9 Monate nicht erneut einreisen
  • Die maximal mögliche, im Vorfeld zu fixierende, Aufenthaltsdauer eines Mitarbeiters beträgt 24 Monate
  • Das Personal darf die Arbeitsstätte nicht ohne Ankündigung wechseln
  • Jede sich verändernde Anschrift wird bei der Arbeitsagentur Stuttgart vorher gemeldet
  • Arbeitszeiten, Abrechnungen oder sonstige Änderungen unterliegen strenger Kontrolle der Arbeitsagentur Stuttgart.

Ausnahmen / Besonderheiten im Bausektor

Nicht für alle Branchen und spezifische Berufszweige ist eine Arbeitsgenehmigung für Deutschland zu erhalten:

  • Deutschland verlangt in einigen Bereichen, wie Gas, Wasser und Elektro eine abgeschlossene Ausbildung in Deutschland. Diese Berufszweige sind geschützt. Für diese Arbeitskräfte wird selten bis nie eine Freigabe für die Arbeit in Deutschland erteilt.
  • Diverse Tätigkeiten wie Maurer, Schaler, Hoch-, Fassaden- und Schachtbau etc. unterliegen der deutschen Kontingentregel und sind daher begrenzt und sollten daher rechtzeitig angefordert werden.

Ca. 12 Wochen von der Beauftragung zum Arbeitsbeginn

Nach Beauftragung der Gewerke, starten wir den Auswahl- und Rekrutierungsprozess, inkl. der Anmeldung bei der Arbeitsagentur und der Visum Beschaffung, sowie der Logistik rund um denFlug und die Unterkunft.

Der gesamte Prozess kann in ca. 12 Wochen abgeschlossen sein